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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 18a AufenthG
§ 18a AufenthG, Fachkräfte mit Berufsausbildung
Einer Fachkraft mit Berufsausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt.
§ 18a neugefasst durch G vom 16. 8. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217).
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