Gesetze
SVG – Soldatenversorgungsgesetz
Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
Sozialversicherungsrecht
SVG – Soldatenversorgungsgesetz
Teil 1, Einleitende Vorschriften
§ 1 SVG, Persönlicher Geltungsbereich
§ 2 SVG, Regelung aufgrund Gesetzes
§ 3 SVG, Wehrdienstzeit
Teil 2, Berufsförderung und Dienstzeitversorgung Abschnitt 1, Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit; Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst nach § 58b SG Leistenden Unterabschnitt 1, Allgemeine Vorschriften
§ 4 SVG, Zweck und Arten
§ 5 SVG, Berufsberatung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
§ 6 SVG, Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung
§ 7 SVG, Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
§ 8 SVG, Kosten der schulischen und beruflichen Bildung
Unterabschnitt 2, Eingliederung in das spätere Berufsleben
§ 9 SVG, Eingliederungsmaßnahmen
§ 10 SVG, Förderung zur Teilhabe am zivilberuflichen Erwerbsleben
§ 11 SVG, Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit bei anschließenden Beschäftigungsverhältnissen
§ 12 SVG, Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes bei nachfolgenden Dienstverhältnissen
§ 13 SVG, Eingliederungsschein und Zulassungsschein
§ 14 SVG, Stellenvorbehalt
§ 15 SVG, Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Unterabschnitt 3, Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
§ 16 SVG, Übergangsgebührnisse
§ 17 SVG, Ausgleichsbezüge
§ 18 SVG, Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen
§ 19 SVG, Übergangsbeihilfe
Unterabschnitt 4, Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit in besonderen Fällen
§ 20 SVG, Übergangsbeihilfe bei kurzer Wehrdienstzeit
§ 21 SVG, Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse
§ 22 SVG, Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung
§ 23 SVG, Berücksichtigung von Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung bei Dienstzeiten
§ 24 SVG, Versorgung beim Ruhen der Rechte und Pflichten
§ 25 SVG, Unterhaltsbeitrag für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
Abschnitt 2, Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten Unterabschnitt 1, Arten der Dienstzeitversorgung
§ 26 SVG, Arten der Dienstzeitversorgung
Unterabschnitt 2, Ruhegehalt
§ 27 SVG, Entstehen des Anspruchs
§ 28 SVG, Berechnung des Ruhegehalts
§ 29 SVG, Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
§ 30 SVG, 2-Jahresfrist
§ 31 SVG, Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 32 SVG, Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung
§ 33 SVG, Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
§ 34 SVG, Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
§ 35 SVG, Ausbildungszeiten
§ 36 SVG, Sonstige Zeiten
§ 37 SVG, Nicht zu berücksichtigende Zeiten
§ 38 SVG, Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet
§ 39 SVG, Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
§ 40 SVG, Höhe des Ruhegehalts
§ 41 SVG, Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
Unterabschnitt 3, Unfallruhegehalt
§ 42 SVG, Unfallruhegehalt
Unterabschnitt 4, Kapitalabfindung
§ 43 SVG, Allgemeines
§ 44 SVG, Ausschluss
§ 45 SVG, Höhe der Kapitalabfindung
§ 46 SVG, Sicherung bei Grundstückskauf
§ 47 SVG, Rückzahlung
§ 48 SVG, Höhe der Rückzahlung
§ 49 SVG, Berechnung bei Ruhen des Ruhegehalts
§ 50 SVG, Kosten der Beurkundung
Unterabschnitt 5, Unterhaltsbeitrag
§ 51 SVG, Unterhaltsbeitrag für entlassene Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
Unterabschnitt 6, Übergangsgeld
§ 52 SVG, Übergangsgeld für entlassene Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
Unterabschnitt 7, Ausgleich bei Altersgrenzen
§ 53 SVG, Ausgleich bei Altersgrenzen
Unterabschnitt 8, Berufsförderung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
§ 54 SVG, Berufsförderung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
§ 55 SVG, Eingliederung von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten in das Erwerbsleben
Abschnitt 3, Versorgung der Hinterbliebenen von Soldatinnen und Soldaten
§ 56 SVG, Bezüge für den Sterbemonat und Sterbegeld für Hinterbliebene von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und von Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem WPflG, freiwilligen Wehrdienst oder Wehrdienst nach dem 4. Abschnitt des SG leisten
§ 57 SVG, Laufende Unterstützung für Hinterbliebene von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und von Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem WPflG, freiwilligen Wehrdienst oder Wehrdienst nach dem 4. Abschnitt des SG leisten
§ 58 SVG, Versorgung der Hinterbliebenen nach einem Einsatzunfall von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und von Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem WPflG, nach § 58b oder nach dem 4. Abschnitt des SG leisten
§ 59 SVG, Hinterbliebene von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
§ 60 SVG, Bezüge bei Verschollenheit
§ 61 SVG, Hinterbliebene von Soldatinnen
Abschnitt 4, Gemeinsame Vorschriften für Soldatinnen und Soldaten und ihre Hinterbliebenen
§ 62 SVG, Anwendungsbereich
§ 63 SVG, Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft
§ 64 SVG, Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag
§ 65 SVG, Pfändung, Abtretung und Verpfändung
§ 66 SVG, Rückforderung
§ 67 SVG, Aufrechnung und Zurückbehaltung
§ 68 SVG, Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
§ 69 SVG, Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld
§ 70 SVG, Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge aus dem öffentlichen Dienst
§ 71 SVG, Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten
§ 72 SVG, Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung
§ 73 SVG, Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
§ 74 SVG, Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
§ 75 SVG, Anwendung des BVersTG
§ 76 SVG, Abzug für Pflegeleistungen
§ 76a SVG, Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen
§ 77 SVG, Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
§ 78 SVG, Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
§ 79 SVG, Entziehung der Versorgung
§ 80 SVG, Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene
§ 81 SVG, Anzeigepflicht
§ 82 SVG, Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
Abschnitt 5, Umzugskostenvergütung, Unfallentschädigung, Schadensausgleich in besonderen Fällen
§ 83 SVG, Umzugskostenvergütung
§ 84 SVG, Einmalige Unfallentschädigung für besonders gefährdete Soldatinnen und Soldaten
§ 85 SVG, Einmalige Entschädigung
§ 86 SVG, Schadensausgleich in besonderen Fällen
Abschnitt 6, Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen
§ 87 SVG, Besondere Auslandsverwendung, dem Einsatz vergleichbare Verwendung, Einsatzunfall, Einsatzversorgung
§ 88 SVG, Unfallruhegehalt
§ 89 SVG, Einmalige Entschädigung
§ 90 SVG, Ausgleichszahlung für bestimmte Statusgruppen
§ 91 SVG, Anrechnung von Geldleistungen
Abschnitt 7, Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 92 SVG, Zeiten im öffentlichen Dienst und vergleichbare Zeiten
§ 93 SVG, Krankheits- und Gewahrsamszeiten
§ 94 SVG, Zeiten eines sonstigen hauptberuflichen Dienstes
§ 95 SVG, Sonderregelungen für volksdeutsche Vertriebene und Umsiedler
Abschnitt 8, Besondere Leistungen
§ 96 SVG, Kindererziehungszuschlag
§ 97 SVG, Kindererziehungsergänzungszuschlag
§ 98 SVG, Kinderzuschlag zum Witwengeld
§ 99 SVG, Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
§ 100 SVG, Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
Teil 3, Fürsorgeleistungen in besonderen Fällen
§ 101 SVG, Arbeitslosenbeihilfe
§ 101a SVG, Überbrückungsgeld
Teil 4, Organisation, Verfahren, Rechtsweg
§ 102 SVG, Dienstzeitversorgung
§ 103 SVG, Arbeitslosenbeihilfe
Teil 5, Schlussvorschriften
§ 104 SVG, Dienstbezüge
§ 105 SVG, Anpassung der Versorgungsbezüge
§ 106 SVG, Anrechnung von Geldleistungen
§ 107 SVG, Bußgeldvorschrift
§ 108 SVG, Erlass von Verwaltungsvorschriften
§ 109 SVG, Übergangsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 110 SVG, Verteilung der Versorgungslasten bei Übernahme von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstherrn
§ 111 SVG, Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet
§ 112 SVG, Benennung eines Kontos
§ 113 SVG, Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. 1. 1977 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
§ 114 SVG, Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. 1. 1992 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
§ 115 SVG, Ruhegehaltssatz für am 31. 12. 1991 vorhandene Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
§ 116 SVG, Erneute Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
§ 117 SVG, Übergangsregelungen für vor dem 1. 7. 1997 eingetretene Versorgungsfälle
§ 118 SVG, Übergangsregelungen für vor dem 1. 1. 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. 1. 1999 vorhandene Soldatinnen und Soldaten
§ 119 SVG, Übergangsregelungen für vor dem 1. 1. 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. 1. 2001 vorhandene Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
§ 120 SVG, Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
§ 121 SVG, Übergangsregelungen aus Anlass des Berufsförderungsfortentwicklungsgesetzes
§ 122 SVG, Übergangsregelung aus Anlass des Wegfalls des Instituts der Anstellung
§ 123 SVG, Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten
§ 124 SVG, Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
§ 125 SVG, Übergangsregelungen aus Anlass des EinsatzVVerbG
§ 126 SVG, Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes
§ 127 SVG, Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes
§ 128 SVG, Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen aus einer Beschäftigung in der Flüchtlingshilfe
§ 129 SVG, Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des VersRücklG und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
§ 130 SVG, Übergangsregelung aus Anlass des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes sowie des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes
§ 131 SVG, Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
§ 132 SVG, Übergangsregelung zur Minderung der Förderungsdauer
§ 133 SVG, Übergangsregelung aus Anlass der Einführung der Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen
§ 134 SVG, Übergangsregelung zur Anerkennung einer besonderen Auslandsverwendung als ruhegehaltfähige Dienstzeit
Anlage SVG, Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet B Abschnitt III des Einigungsvertrags
§ 67 SVG , Aufrechnung und Zurückbehaltung 1 Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber Ansprüchen auf Versorgungsbezüge kann nur insoweit geltend gemacht werden, als sie pfändbar sind. 2 Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber einem Anspruch auf Übergangsbeihilfe kann gegen die Empfängerin oder den Empfänger nur wegen eines Anspruchs aus dem Dienstverhältnis geltend gemacht werden. 3 Diese Einschränkungen gelten nicht, soweit gegen die Empfängerin oder den Empfänger ein Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung besteht.