Grundsätze
VVGeneralauftrag – VV Generalauftrag
Verwaltungsvereinbarung über die generelle Beauftragung der Krankenkassen durch die Unfallversicherungsträger zur Berechnung und Auszahlung des Verletzten- und Kinderverletztengeldes nach § 189 SGB VII in Verb. mit §§ 88 ff. SGB X (VV Generalauftrag)
Sozialversicherungsrecht
VVGeneralauftrag – VV Generalauftrag
Ziff. 1. VVGeneralauftrag, Anwendungsbereich
2., Personenkreis
Ziff. 2.1. VVGeneralauftrag, Von der Verwaltungsvereinbarung erfasste Personenkreise
Ziff. 2.2. VVGeneralauftrag, Von der Verwaltungsvereinbarung nicht erfasste Personenkreise
3., Beginn und Ende der Verletztengeldzahlung
Ziff. 3.1. VVGeneralauftrag, Anspruchsbeginn
Ziff. 3.2. VVGeneralauftrag, Ende der Zahlung
Ziff. 3.2.1. VVGeneralauftrag, Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbarer Leistungen mit Verletztengeld
Ziff. 3.2.1.1. VVGeneralauftrag, Zuerkennung einer Vollrente wegen Alters oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
Ziff. 3.2.1.2. VVGeneralauftrag, Bezug einer Vollrente wegen Alters oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
Ziff. 3.2.1.3. VVGeneralauftrag, Zuerkennung oder Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit oder einer Teilrente wegen Alters
Ziff. 3.2.1.4. VVGeneralauftrag, Versicherungspflicht zur Renten- und/oder Arbeitslosenversicherung
Ziff. 3.2.1.5. VVGeneralauftrag, Vergleichbare Leistungen
Ziff. 3.2.2. VVGeneralauftrag, Abbruch der allgemeinen oder besonderen Heilbehandlung
Ziff. 3.2.3. VVGeneralauftrag, 78. Woche der Arbeitsunfähigkeit
Ziff. 3.2.4. VVGeneralauftrag, Erneute Arbeitsunfähigkeit
4., Zusammentreffen von Ansprüchen auf Verletzten- und Krankengeld
Ziff. 4.1. VVGeneralauftrag, Allgemeines
Ziff. 4.2. VVGeneralauftrag, Hinzutritt einer unfallunabhängigen Arbeitsunfähigkeit
Ziff. 4.3. VVGeneralauftrag, Hinzutritt einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit
5., Berechnung und Zahlung des Verletztengeldes
Ziff. 5.1. VVGeneralauftrag, Allgemeines
Ziff. 5.2. VVGeneralauftrag, Höchstregelentgelt
Ziff. 5.3. VVGeneralauftrag, Berechnungsgrundlage bei nicht kontinuierlicher Arbeitszeit und -vergütung
Ziff. 5.4. VVGeneralauftrag, Auszahlungsbetrag
Ziff. 5.5. VVGeneralauftrag, Anpassung des Verletztengeldes
6., Anrechnung von fortgezahltem Arbeitsentgelt oder anderen Entgeltersatzleistungen
Ziff. 6.1. VVGeneralauftrag, Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen
Ziff. 6.2. VVGeneralauftrag, Leistungen nach dem SGB III
Ziff. 6.3. VVGeneralauftrag, Mutterschaftsgeld
Ziff. 6.4. VVGeneralauftrag, Pfändung etc. von Arbeitsentgelt oder Entgeltersatzleistungen
7., Anspruchsübergang und Verletztengeldzahlung
Ziff. 7.1. VVGeneralauftrag, Nichterfüllung des Entgeltfortzahlungsanspruchs durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber
Ziff. 7.2. VVGeneralauftrag, Nichterfüllung des Anspruchs auf Leistungsfortzahlung durch die Bundesagentur für Arbeit
Ziff. 8. VVGeneralauftrag, Bindungswirkung
9., Ausführung des Auftrags
Ziff. 9.1. VVGeneralauftrag, Verwaltungsakt und Widerspruch
Ziff. 9.2. VVGeneralauftrag, Meldung von Verletztengeld- und Kinderverletztengeldzahlungen nach § 32b EStG
Ziff. 9.3. VVGeneralauftrag, Erstattungsansprüche anderer Sozialleistungsträger
Ziff. 10. VVGeneralauftrag, Entschädigung der Krankenkassen
Ziff. 10.1. VVGeneralauftrag, Höhe des Grundbetrags
Ziff. 10.1.1. VVGeneralauftrag, Zusätzliche Entschädigung bei Freistellungen nach § 45 Absatz 4 SGB VII
Ziff. 10.1.2. VVGeneralauftrag, Wechsel der Krankenkasse
Ziff. 10.2. VVGeneralauftrag, Abrechnung
Ziff. 10.3. VVGeneralauftrag, Verjährung der Erstattung von Aufwendungen (Auftragsleistungen)
Ziff. 11. VVGeneralauftrag, Folgen der Unterlassung von Mitteilungen
Ziff. 10.3. VVGeneralauftrag , Verjährung der Erstattung von Aufwendungen (Auftragsleistungen) Der Anspruch auf Erstattung verjährt innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Auftragsleistung erbracht wurde.
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