Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Anhang IV VO (EG) 883/2004
Anhang IV VO (EG) 883/2004, Mehr Rechte für Rentner, die in den zuständigen Mitgliedstaat zurückkehren
(Artikel 27 Absatz 2)
BELGIEN
BULGARIEN
TSCHECHISCHE REPUBLIK
DEUTSCHLAND
GRIECHENLAND
SPANIEN
FRANKREICH
ZYPERN
LUXEMBURG
UNGARN
NIEDERLANDE
ÖSTERREICH
POLEN
SLOWENIEN
SCHWEDEN
Aktionen
Kontakt zur AOK Hessen
Firmenkundenservice
Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unternehmen.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.