Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Anhang 1 VO (EG) 987/2009
Anhang 1 VO (EG) 987/2009, Durchführungsbestimmungen zu bilateralen Abkommen, die weiter in Kraft bleiben, und neue bilaterale Durchführungsvereinbarungen
(nach Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 2 der Durchführungsverordnung)
BELGIEN — DÄNEMARK
Briefwechsel vom 8. 5. 2006 und 21. 6. 2006 betreffend das Abkommen über die Erstattung von Kosten in ihrer tatsächlichen Höhe für Leistungen an Familienmitglieder von in Belgien versicherten Beschäftigten oder Selbständigen, deren Familienmitglieder in Dänemark wohnen, und an Rentner und/oder ihre Familienangehörige, die in Belgien versichert sind, aber in Dänemark wohnen
BELGIEN — DEUTSCHLAND
Vereinbarung vom 29. 1. 1969 über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der sozialen Sicherheit
BELGIEN — SPANIEN
Vereinbarung vom 25. 5. 1999 über die Erstattung der Ausgaben für Sachleistungen nach den Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72
BELGIEN — FRANKREICH
- a) Vereinbarung vom 4. 7. 1984 über die ärztliche Kontrolle der Grenzgänger, die in einem Land wohnen und im anderen beschäftigt sind
- b) Vereinbarung vom 14. 5. 1976 über den Verzicht auf Erstattung der Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrollen nach Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72
- c) Vereinbarung vom 3. 10. 1977 zur Durchführung des Artikels 92 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (Einziehung von Beiträgen der sozialen Sicherheit)
- d) Abkommen vom 29. 6. 1979 über den gegenseitigen Erstattungsverzicht nach Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (Kosten für Leistungen bei Arbeitslosigkeit)
- e) Verwaltungsvereinbarung vom 6. 3. 1979 über die Verfahren zur Durchführung des Zusatzabkommens vom 12. 10. 1978 zum Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Belgien und Frankreich in Bezug auf dessen Bestimmungen für Selbständige
- f) Briefwechsel vom 21. 11. 1994 und 8. 2. 1995 über die Verrechnungsmodalitäten bei gegenseitigen Forderungen nach den Artikeln 93, 94, 95 und 96 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72
BELGIEN — ITALIEN
- a) Vereinbarung vom 12. 1. 1974 in Anwendung des Artikels 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72
- b) Vereinbarung vom 31. 10. 1979 nach Artikel 18 Absatz 9 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72
- c) Briefwechsel vom 10. 12. 1991 und vom 10. 2. 1992 über die Erstattung gegenseitiger Forderungen nach Artikel 93 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72
- d) Vereinbarung vom 21. 11. 2003 über die Modalitäten zur Begleitung der gegenseitigen Forderungen nach den Artikeln 94 und 95 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates
BELGIEN — LUXEMBURG
- a) Vereinbarung vom 28. 1. 1961 über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der sozialen Sicherheit
- b) Vereinbarung vom 16. 4. 1976 über den Verzicht auf Erstattung der Kosten der verwaltungsmäßigen Kontrolle und der ärztlichen Untersuchung nach Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72
BELGIEN — NIEDERLANDE
- a) weggefallen
- b) Vereinbarung vom 13. 3. 2006 über die Krankenversicherung
- c) Vereinbarung vom 12. 8. 1982 über Versicherung bei Krankheit, Mutterschaft und Invalidität
BELGIEN — VEREINIGTES KÖNIGREICH
- a) Briefwechsel vom 4. 5. 1976 und 14. 6. 1976 zu Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 (Verzicht auf Erstattung der Kosten der ärztlichen und verwaltungsmäßigen Kontrolle)
- b) Briefwechsel vom 18. 1. 1977 und 14. 3. 1977 zu Artikel 36 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (Vereinbarung über die Erstattung oder den Verzicht auf Aufwendungen für nach Titel III Kapitel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gewährte Sachleistungen) in der Fassung des Schriftwechsels vom 4. 5. 1982 und 23. 7. 1982 (Vereinbarung über die Erstattung der Aufwendungen nach Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71)
BULGARIEN — TSCHECHISCHE REPUBLIK
Artikel 29 Absätze 1 und 3 der Vereinbarung vom 25. 11. 1998 und Artikel 5 Absatz 4 der Verwaltungsvereinbarung vom 30. 11. 1999 über den Verzicht auf Erstattung der Kosten für administrative und ärztliche Kontrollen
BULGARIEN — DEUTSCHLAND
Artikel 8 und 9 der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 17. 12. 1997 über soziale Sicherheit auf dem Gebiet der Renten
TSCHECHISCHE REPUBLIK — SLOWAKEI
Artikel 15 und Artikel 16 der Verwaltungsvereinbarung vom 8. 1. 1993 über die Spezifizierung des Sitzes eines Arbeitgebers und des Wohnorts zur Anwendung von Artikel 20 des Abkommens über soziale Sicherheit vom 29. 10. 1992
DÄNEMARK — IRLAND
Briefwechsel vom 22. 12. 1980 und 11. 2. 1981 über den gegenseitigen Verzicht auf Erstattung der Sachleistungen der Kranken-, Mutterschafts-, Arbeitsunfall- und Berufskrankheitenversicherung sowie der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und der Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrollen (Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 sowie Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72)
DÄNEMARK — SPANIEN
Abkommen vom 11. 12. 2006 über Vorschüsse, Fristen und die Erstattung von Kosten in ihrer tatsächlichen Höhe für Leistungen an Familienmitglieder von in Spanien versicherten Beschäftigten oder Selbständigen, deren Familienmitglieder in Dänemark wohnen, und an Rentner und/oder ihre Familienangehörigen, die in Spanien versichert sind, aber in Dänemark wohnen
DÄNEMARK — PORTUGAL
Vereinbarung vom 17. 4. 1998 über den teilweisen Verzicht auf Kostenerstattung für Sachleistungen im Rahmen einer Versicherung für Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und für verwaltungsmäßige Kontrollen und ärztliche Untersuchungen
DÄNEMARK — FINNLAND
Artikel 15 des Nordischen Abkommens vom 18. 8. 2003 über soziale Sicherheit: Vereinbarung über den gegenseitigen Verzicht auf Erstattungen nach den Artikeln 36, 63 und 70 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Leistungen bei Arbeitslosigkeit) und Artikel 105 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 (Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrollen)
DÄNEMARK — SCHWEDEN
Artikel 15 des Nordischen Abkommens vom 18. 8. 2003 über soziale Sicherheit: Vereinbarung über den gegenseitigen Verzicht auf Erstattungen nach den Artikeln 36, 63 und 70 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Leistungen bei Arbeitslosigkeit) und Artikel 105 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 (Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrollen)
DÄNEMARK — VEREINIGTES KÖNIGREICH
Briefwechsel vom 30. 3. 1977 und vom 19. 4. 1977 in der Fassung des Briefwechsels vom 8. 11. 1989 und vom 10. 1. 1990 bezüglich der Vereinbarung über den Verzicht auf Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen und der Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrollen
DEUTSCHLAND — FRANKREICH
Abkommen vom 26. 5. 1981 nach Artikel 92 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (Einziehung und Beitreibung von Sozialversicherungsbeiträgen)
DEUTSCHLAND — ITALIEN
Abkommen vom 3. 4. 2000 über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der sozialen Sicherheit
DEUTSCHLAND — LUXEMBURG
- a) Abkommen vom 14. 10. 1975 über den Verzicht auf Erstattung der Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle nach Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72
- b) Abkommen vom 14. 10. 1975 über die Einziehung und Beitreibung der Beiträge der sozialen Sicherheit
- c) Vereinbarung vom 25. 1. 1990 über die Durchführung der Artikel 20 und 22 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
DEUTSCHLAND — ÖSTERREICH
Abschnitt II Nummer 1 und Abschnitt III der Vereinbarung vom 2. 8. 1979 über die Durchführung des Abkommens vom 19. 7. 1978 über die Arbeitslosenversicherung gelten auch weiterhin für Personen, die am oder vor dem 1. 1. 2005 eine Erwerbstätigkeit als Grenzgänger ausgeübt haben und vor dem 1. 1. 2011 arbeitslos werden.
DEUTSCHLAND — POLEN
Vereinbarung vom 11. 1. 1977 zur Durchführung des Abkommens vom 9. 10. 1975 über Renten- und Unfallversicherung
ESTLAND — VEREINIGTES KÖNIGREICH
Vereinbarung betreffend die Artikel 36 Absatz 3 und 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Festlegung anderer Verfahren für die Erstattung der Kosten der von beiden Staaten nach dieser Verordnung erbrachten Sachleistungen mit Wirkung vom 1. 5. 2004, geschlossen zwischen den zuständigen Behörden der Republik Estland und des Vereinigten Königreichs am 29. 3. 2006
IRLAND — FRANKREICH
Briefwechsel vom 30. 7. 1980 und vom 26. 9. 1980 zu Artikel 36 Absatz 3 und 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (gegenseitiger Verzicht auf Erstattung der Ausgaben für Sachleistungen) und Artikel 105(2) der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 (gegenseitiger Verzicht auf Erstattung der Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle)
IRLAND — LUXEMBURG
Briefwechsel vom 26. 9. 1975 und vom 5. 8. 1976 zu Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 (Verzicht auf Erstattung der Aufwendungen für nach Titel III Kapitel 1 oder 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gewährte Sachleistungen und der Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrollen nach Artikel 105 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72)
IRLAND — NIEDERLANDE
Briefwechsel vom 22. 4. 1987 und vom 27. 7. 1987 zu Artikel 70 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (Erstattungsverzicht bei Leistungen nach Artikel 69 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71) und Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 (Erstattungsverzicht bei Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen nach Artikel 105 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72)
IRLAND — SCHWEDEN
Vereinbarung vom 8. 11. 2000 über den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie der Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen
IRLAND — VEREINIGTES KÖNIGREICH
Briefwechsel vom 9. 7. 1975 zu Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (Vereinbarung über die Erstattung oder den Verzicht auf Erstattung der Aufwendungen für nach Titel III Kapitel 1 oder 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gewährte Sachleistungen) und Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 (Verzicht auf Erstattung der Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrollen)
SPANIEN — FRANKREICH
Vereinbarung vom 17. 5. 2005 zur Festlegung der Modalitäten für die Verwaltung und Begleichung gegenseitiger Forderungen für Sachleistungen bei Krankheit nach den Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72
SPANIEN — ITALIEN
Abkommen über ein neues Verfahren für die Verbesserung und Vereinfachung der Erstattung von Ausgaben für die Gesundheitsfürsorge vom 21. 11. 1997 betreffend Artikel 36 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen der Kranken-/Mutterschaftsversicherung) und die Artikel 93, 94, 95, 100 und 102 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 (Verfahren bei Erstattung von Leistungen der Kranken-/Mutterschaftsversicherung und bei Forderungsrückständen)
SPANIEN — PORTUGAL
- a) (weggefallen)
- b) Vereinbarung vom 2. 10. 2002 zur Festlegung der Modalitäten für Verwaltung und Begleichung gegenseitiger Forderungen für Gesundheitsleistungen zur Erleichterung und Beschleunigung der Begleichung dieser Forderungen
SPANIEN — SCHWEDEN
Vereinbarung vom 1. 12. 2004 über die Erstattung von Kosten für Sachleistungen, die nach den Bestimmungen der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 gewährt werden
SPANIEN — VEREINIGTES KÖNIGREICH
Vereinbarung vom 18. 6. 1999 über die Erstattung von Kosten für Sachleistungen, die nach den Bestimmungen der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 gewährt werden
FRANKREICH — ITALIEN
- a) Briefwechsel vom 14. 5. 1991 und 2. 8. 1991 betreffend die Verrechnungsmodalitäten bei gegenseitigen Forderungen nach Artikel 93 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72
- b) Ergänzende Briefwechsel vom 22. 3. und 15. 4. 1994 über die Verrechnungsmodalitäten bei gegenseitigen Forderungen nach den Artikeln 93, 94, 95 und 96 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72
- c) Schriftverkehr vom 2. 4. 1997 und vom 20. 10. 1998 zur Änderung des unter den Buchstaben a und b erwähnten Schriftverkehrs betreffend die Verfahren für die Regelung gegenseitiger Forderungen nach den Artikeln 93, 94, 95 und 96 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72
- d) Vereinbarung vom 28. 6. 2000 über den Verzicht der Kostenerstattung nach Artikel 105 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrollen, gefordert unter Artikel 51 der oben genannten Verordnung
FRANKREICH — LUXEMBURG
- a) Vereinbarung vom 2. 7. 1976 über den Verzicht auf Erstattung der Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrollen nach Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. 3. 1972
- b) Briefwechsel vom 17. 7. und 20. 9. 1995 betreffend die Bedingungen für den Abschluss der gegenseitigen Forderungen nach den Artikeln 93, 95 und 96 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 und Briefwechsel vom 10. 7. und 30. 8. 201
FRANKREICH — NIEDERLANDE
- a) Vereinbarung vom 28. 4. 1997 über den Verzicht auf Kostenerstattung für verwaltungsmäßige Kontrollen und ärztliche Untersuchungen nach Artikel 105 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72
FRANKREICH — PORTUGAL
Vereinbarung vom 28. 4. 1999 zur Festlegung der ausführlichen Sonderregelungen für Verwaltung und Regelung gegenseitiger Forderungen für ärztliche Behandlung nach den Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72
FRANKREICH — VEREINIGTES KÖNIGREICH
- a) Schriftwechsel vom 25. 3. und vom 28. 4. 1997 betreffend Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 (Verzicht auf Kostenerstattung für verwaltungsmäßige Kontrollen und ärztliche Untersuchungen)
- b) Vereinbarung vom 8. 12. 1998 über bestimmte Verfahren zur Ermittlung der für Sachleistungen zu erstattenden Beträge nach den Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72
ITALIEN — LUXEMBURG
Artikel 4 Absätze 5 und 6 der Verwaltungsvereinbarung vom 19. 1. 1955 über die Einzelheiten der Durchführung des Allgemeinen Abkommens über die soziale Sicherheit (Krankenversicherung der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft)
ITALIEN — VEREINIGTES KÖNIGREICH
Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Italienischen Republik und des Vereinigten Königreichs betreffend die Artikel 36 Absatz 3 und 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Festlegung anderer Verfahren für die Erstattung der Kosten der von beiden Staaten nach dieser Verordnung erbrachten Sachleistungen mit Wirkung vom 1. 1. 2005, unterzeichnet am 15. 12. 2005
LUXEMBURG — NIEDERLANDE
Vereinbarung vom 1. 11. 1976 über den Verzicht auf Erstattung der Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle nach Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72
LUXEMBURG — SCHWEDEN
Vereinbarung vom 27. 11. 1996 über die Erstattung der Aufwendungen im Bereich der sozialen Sicherheit
LUXEMBURG — VEREINIGTES KÖNIGREICH
Briefwechsel vom 18. 12. 1975 und vom 20. 1. 1976 zu Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 (Verzicht auf Erstattung der Kosten für die verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrolle nach Artikel 105 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72)
UNGARN — VEREINIGTES KÖNIGREICH
Vereinbarung betreffend die Artikel 35 Absatz 3 und 41 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Festlegung anderer Verfahren für die Erstattung der Kosten der von beiden Staaten nach jener Verordnung erbrachten Sachleistungen mit Wirkung vom 1. 5. 2004, geschlossen zwischen den zuständigen Behörden der Republik Ungarn und des Vereinigten Königreichs am 1. 11. 2005
MALTA — VEREINIGTES KÖNIGREICH
Vereinbarung betreffend die Artikel 35 Absatz 3 und 41 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Festlegung anderer Verfahren für die Erstattung der Kosten der von beiden Staaten nach dieser Verordnung erbrachten Sachleistungen mit Wirkung vom 1. 5. 2004, geschlossen zwischen den zuständigen Behörden Maltas und des Vereinigten Königreichs am 17. 1. 2007
NIEDERLANDE — VEREINIGTES KÖNIGREICH
Artikel 3 Satz 2 der Verwaltungsvereinbarung vom 12. 6. 1956 über die Durchführung des Abkommens vom 11. 8. 1954.
PORTUGAL — VEREINIGTES KÖNIGREICH
Vereinbarung vom 8. 6. 2004 zur Festlegung anderer Verfahren für die Erstattung der Kosten der von beiden Staaten erbrachten Sachleistungen mit Wirkung vom 1. 1. 2003
FINNLAND — SCHWEDEN
Artikel 15 des Nordischen Abkommens vom 18. 8. 2003 über soziale Sicherheit: Vereinbarung über den gegenseitigen Verzicht auf Erstattungen nach den Artikeln 36, 63 und 70 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (Aufwendungen für Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Leistungen bei Arbeitslosigkeit) und Artikel 105 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 (Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle)
FINNLAND — VEREINIGTES KÖNIGREICH
Briefwechsel vom 1. 6. 1995 und 20. 6. 1995 betreffend Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (Erstattung oder Verzicht auf Erstattung der Ausgaben für Sachleistungen) und Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 (Verzicht auf Erstattung der Kosten für verwaltungsmäßige und ärztliche Kontrolle)
SCHWEDEN — VEREINIGTES KÖNIGREICH
Vereinbarung vom 15. 4. 1997 betreffend Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (Erstattung oder Verzicht auf die Erstattung der Aufwendungen für Sachleistungen) sowie Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 (Verzicht auf die Kosten der verwaltungsmäßigen und ärztlichen Kontrolle)
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