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Rundschreiben

1998 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum EntgFG [RS 1998/01]
Sozialversicherungsrecht
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1998 - Rundschreiben Nr. 1



§ 3 EntgFG Ziff. 4.3. RS 1998/01, Anrechnung von nicht ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeiten

(1) Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, für die keine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde (vgl. § 5), sind grundsätzlich nicht auf die Dauer der Entgeltfortzahlung anzurechnen.

(2) Tage, für die ohne ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Arbeitsentgelt fortgezahlt wurde, sind jedoch dann auf den 6-wöchigen Entgeltfortzahlungsanspruch anzurechnen, wenn glaubhaft dargelegt wird, dass eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit vorliegt (vgl. BSG vom 9. 9. 1981 — 3 RK 51/80 —, USK 81143, EEK IV/022). Der glaubhafte Nachweis ist grundsätzlich als erbracht anzusehen, wenn sich eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit an eine nicht ärztliche bescheinigte Arbeitsunfähigkeit unmittelbar anschließt.


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