Category Image
Rundschreiben

2010 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung vom 30. 10. 2008; hier: Umlage für das Insolvenzgeld [RS 2010/04]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2010 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. II.3.3. RS 2010/04, Berechnung der Umlage

(1) Die Umlage ist vom maßgeblichen Arbeitsentgelt nach Ziff. II.3.2. zu berechnen.

(2) Für beitragsfreie Zeiten in der Sozialversicherung (z. B. bei Bezug von Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Übergangsgeld) wird grundsätzlich keine Umlage erhoben, weil es mangels eines Arbeitsentgelts an einer Bemessungsgrundlage fehlt (vgl. aber Ausführungen zu § 23c SGB IV unter Ziff. II.3.2.3.).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Hessen
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.