Category Image
Rundschreiben

2013 - Rundschreiben Nr. 10

Gemeinsames Rundschreiben zu Einnahmen zum Lebensunterhalt [RS 2013/10]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2013 - Rundschreiben Nr. 10



Ziff. 6.4. RS 2013/10, Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Unfallversicherung

Im Gegensatz zu den Versichertenrenten sind Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (§§ 65 bis § 67, § 69 SGB VII) nicht um den Grundrentenbetrag nach § 31 Absatz 1 BVG zu mindern, d. h., sie sind in voller Höhe als Einnahmen zum Lebensunterhalt zu berücksichtigen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Hessen
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.