Category Image
Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 12

Gemeinsames Rundschreiben Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner zum 1. 1. 2020 [RS 2019/12]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2019 - Rundschreiben Nr. 12



Ziff. B.I.1.3. RS 2019/12, Vorrangversicherung innerhalb der LKV

(1) Voraussetzung für die Durchführung der Altenteilerversicherung nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 KVLG 1989 ist, dass der Rentenbezieher innerhalb der LKV nicht vorrangig pflichtversichert ist. Die Altenteilerversicherung kommt nicht zum Tragen, solange eine Vorrangversicherung besteht als

  • -landwirtschaftlicher Unternehmer nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 KVLG 1989,
  • -mitarbeitender Familienangehöriger nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 KVLG 1989 oder als
  • -Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 KVLG 1989.

(2) Nach einer Ergänzung des § 2 Absatz 1 Nummer 2 KVLG 1989 ist seit 1. 1. 2016 eine Vorrangversicherung als landwirtschaftlicher Kleinunternehmer ausgeschlossen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Hessen
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.