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Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln [RS 2007/08]
Sozialversicherungsrecht
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2007 - Rundschreiben Nr. 8



Ziff. 8.3. RS 2007/08, Abgrenzung zur gesetzlichen Unfallversicherung

Eine Leistungsgewährung durch die Gesetzliche Krankenversicherung kann nicht erfolgen, wenn die Hilfsmittelversorgung die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist. Hier besteht vielmehr eine Leistungspflicht des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung 1 .

1 Vgl. § 11 Absatz 5 SGB V sowie §§ 27 Absatz 1 Nummer 4 und § 31 SGB VII.


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