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Grundsätze

VV Pflegeunfälle – Verwaltungsvereinbarung Pflegeunfälle

Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen, Pflegekassen und Unfallversicherungsträgern im kommunalen Bereich bei Unfällen von häuslichen Pflegepersonen (VV Pflegeunfälle)
Sozialversicherungsrecht
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VV Pflegeunfälle – Verwaltungsvereinbarung Pflegeunfälle



Ziff. 3.1. VV Pflegeunfälle

Die VV Erstattungsverzicht gilt nicht für Pflegeunfälle. Dies sind Unfälle/Erkrankungen von Personen, die nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 oder 17 sowie — unbeschadet des § 4 Absatz 4 SGB VII — Absatz 2 Satz 1 in Verb. mit Absatz 1 Nummer 1 SGB VII versichert sind oder sein könnten, bei der Pflege, Betreuung oder hauswirtschaftlichen Versorgung einer pflegebedürftigen Person.


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