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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 13 SGB V Ziff. 3. RS 1988/01, Weitere Ausnahmen vom Sachleistungsprinzip

(1) In anderen als den in § 13 SGB V Ziff. 2. genannten Fällen kommt eine Kostenerstattung nur in Betracht, wenn und soweit diese in den Einzelvorschriften gesetzlich zugelassen ist. Entsprechende Ausnahmen finden sich z. B. in § 14 (Teilkostenerstattung), . . . § 37 [Absatz 4] (Häusliche Krankenpflege), § 38 [Absatz 4] (Haushaltshilfe) . . .

(2) Als Übergangsregelung können im Rahmen des Artikels 61 GRG Krankenkassen, die aufgrund ihrer Satzung und in rechtlich zulässiger Weise Kostenerstattung durchführen, dies nach dem 31. 12. 1988 in dem Umfang fortsetzen, wie es die Satzung am 31. 12. 1988 vorgesehen hat.


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