Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 19 SGB V Ziff. 4. RS 1988/01, Hinweis auf Möglichkeit zum freiwilligen Beitritt

Personen, die als Mitglied aus der Versicherungspflicht ausscheiden, können bei Erfüllung bestimmter Vorversicherungszeiten freiwillig der Versicherung beitreten (§ 9 Absatz 1 [Satz 1] Nummer 1 SGB V). Familienangehörige, deren Versicherung erlischt, haben auch ohne Erfüllung von Vorversicherungszeiten das Recht zum freiwilligen Beitritt (§ 9 Absatz 1 [Satz 1] Nummer 2 SGB V). Im Hinblick auf die zeitliche Beschränkung der Leistungsansprüche nach dem Ende der Mitgliedschaft bzw. der Familienversicherung sind die Versicherten in den einschlägigen Fällen auf die Möglichkeiten des freiwilligen Beitritts hinzuweisen, damit sie auf diesem Wege für die Zukunft weitere Leistungsansprüche sichern können. . .


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Hessen
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.