Category Image
Lexikon

Lexikon

Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht | Steuerrecht
Navigation
Navigation



    Arbeitslosenversicherung

    Die Arbeitslosenversicherung ist ein eigenständiger Zweig im deutschen Sozialversicherungssystem. Gesetzliche Grundlage ist das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) – Arbeitsförderung.

    Zuständiger Träger ist die Bundesagentur für Arbeit; ihre Aufgaben sind u. a.:

    • Aktive Arbeitsplatzförderung,
    • Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen,
    • Beratung und Arbeitsvermittlung,
    • Zahlung von Leistungen an Arbeitslose sowie
    • Winterbauförderung.

    Versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind grundsätzlich alle Personen, die gegen Entgelt beschäftigt sind. Auch für arbeitsunfähige Arbeitnehmer werden Beiträge aus Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld) gezahlt, wenn sie unmittelbar vor Leistungsbeginn in einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben.


    Vorherige Seite

    Nächste Seite
    Kontakt zur AOK Hessen
    Grafik Firmenkundenservice

    Firmenkundenservice

    Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
    Grafik e-mail

    E-Mail-Service

    Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
    Grafik Ansprechpartner

    Lob & Kritik

    Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.