Category Image
Lexikon

Lexikon

Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht | Steuerrecht
Navigation
Navigation



    Sehhilfen

    Einen Leistungsanspruch auf Brillen und Sehhilfen haben nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Versicherte mit schwerwiegender Sehbeeinträchtigung. Für sie übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Sehhilfe in Höhe der vereinbarten Vertragssätze, maximal bis zur Höhe der jeweils geltenden Festbeträge.


    Vorherige Seite

    Nächste Seite
    Weitere Inhalte

    Passende Rechtsdatenbankeinträge

    Kontakt zur AOK Hessen
    Grafik Firmenkundenservice

    Firmenkundenservice

    Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
    Grafik e-mail

    E-Mail-Service

    Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
    Grafik Ansprechpartner

    Lob & Kritik

    Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.