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FELEG – Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit

Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG)
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FELEG – Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit



§ 18d FELEG, Besonderheiten für das Beitrittsgebiet

§ 228a SGB VI und § 83 Absatz 3 ALG gelten entsprechend.

§ 18d eingefügt durch G vom 29. 7. 1994 (BGBl. I S. 1890).


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