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Verordnungen

PflAFinV – Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung

Verordnung über die Finanzierung der Ausbildungen nach dem PflBG sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV)
Sozialversicherungsrecht
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PflAFinV – Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung



§ 23 PflAFinV, Hilfsmerkmale

Hilfsmerkmale sind:

  • 1.Bezeichnung und Anschrift der auskunftspflichtigen Stelle,
  • 2.für die Erhebungen Name und Anschrift des Trägers der praktischen Ausbildung und der Pflegeschule,
  • 3.Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.

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