Grundsätze
DEÜVGs – Gemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 SGB IV
Gemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 SGB IV [DEÜVGs]
Sozialversicherungsrecht
DEÜVGs – Gemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 SGB IV
Ziff. 1. DEÜVGs, Allgemeines
Ziff. 1.1. DEÜVGs, Versicherungsnummer (VSNR)
Ziff. 1.2. DEÜVGs, Betriebsnummer
Ziff. 1.3. DEÜVGs, Mitgliedsnummer bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
Ziff. 1.4. DEÜVGs, Unternehmensnummer
Ziff. 1.5. DEÜVGs, Schlüsselzahlen für die Beitragsgruppen
Ziff. 1.6. DEÜVGs, Schlüsselzahlen für die Abgabegründe
Ziff. 1.7. DEÜVGs, Schlüsselzahlen für die Personengruppen
Ziff. 1.8. DEÜVGs, Schlüsselzahlen für die Angaben zur Tätigkeit
Ziff. 1.9. DEÜVGs, Schlüsselzahlen für die Angaben zur Tätigkeit im knappschaftlichen Meldeverfahren
2., Sonderregelungen
Ziff. 2.1. DEÜVGs, Unständig Beschäftigte
Ziff. 2.2. DEÜVGs, Geringfügig entlohnte Beschäftigte
Ziff. 2.3. DEÜVGs, Kurzfristig Beschäftigte
Ziff. 2.4. DEÜVGs, Qualifizierter Meldedialog
Ziff. 2.5. DEÜVGs, Sofortmeldungen
Ziff. 2.6. DEÜVGs, Berufsständische Versorgungseinrichtungen
Ziff. 2.7. DEÜVGs, Versicherungsnummernabfrage durch Arbeitgeber und Zahlstellen
Ziff. 2.8. DEÜVGs, Übermittlung der Angaben zur Errichtung eines Arbeitgeberkontos
Ziff. 2.9. DEÜVGs, Meldung von Elternzeiten
3., Automatisiertes Meldeverfahren
Ziff. 3.1. DEÜVGs, Allgemeines
Ziff. 3.2. DEÜVGs, Datensätze und Datenbausteine
Ziff. 3.2.1. DEÜVGs, Datensatz Meldung (DSME)
Ziff. 3.2.2. DEÜVGs, Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD)
Ziff. 3.2.3. DEÜVGs, Datensatz Beitragserhebung (DSBE)
Ziff. 3.2.4. DEÜVGs, Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK)
Ziff. 3.2.5. DEÜVGs, Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK)
Ziff. 3.2.6. DEÜVGs, Datensatz Fehlzeit (DSFZ)
Ziff. 3.3. DEÜVGs, Stornierung von Meldungen
Ziff. 3.4. DEÜVGs, Datenübermittlung
Ziff. 4. DEÜVGs, Maschinelle Ausfüllhilfen
Ziff. 5. DEÜVGs, Annahmestellen
Ziff. 6. DEÜVGs, Ausnahmeregeln zur UV-Jahresmeldung
Ziff. 7. DEÜVGs, Zusätzliche Angabe des Entgeltes für die Rentenberechnung
Ziff. 8. DEÜVGs, Übergangsregelung zum Versionswechsel
Anlage 1 DEÜVGs, Schlüsselzahlen für die Beitragsgruppen
Anlage 2 DEÜVGs, Schlüsselzahlen für die Abgabegründe
Anlage 3 DEÜVGs, Schlüsselzahlen für die Personengruppen
Anlagen 4 bis 10 DEÜVGs, (nicht abgebildet)
Anlage 3 DEÜVGs , Schlüsselzahlen für die Personengruppen Personenkreis 101 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale 102 Auszubildende ohne besondere Merkmale 103 Beschäftigte in Altersteilzeit 104 Hausgewerbetreibende 105 Praktikanten 106 Werkstudenten 107 Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen 108 Bezieher von Vorruhestandsgeld 109 Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 SGB IV 110 Kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV 111 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen 112 Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft 113 Nebenerwerbslandwirte 114 Nebenerwerbslandwirte — saisonal beschäftigt 116 Ausgleichsgeldempfänger nach dem FELEG 117 Nicht berufsmäßig unständig Beschäftigte 118 Berufsmäßig unständig Beschäftigte 119 Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters 120 Versicherungspflichtige Altersvollrentner 121 Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt 122 Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung 123 Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten 124 Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 127 Behinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt in einem Inklusionsbetrieb beschäftigt sind 140 Seeleute 141 Auszubildende in der Seefahrt 142 Seeleute in Altersteilzeit 143 Seelotsen 144 Auszubildende in der Seefahrt, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt 149 In der Seefahrt beschäftigte versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters 150 In der Seefahrt beschäftigte versicherungspflichtige Altersvollrentner 190 Beschäftigte, die ausschließlich nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII als Beschäftigte gelten
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