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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI [RS 2024/08]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 8



§ 45a SGB XI Ziff. 2.3. RS 2024/08, Zusammentreffen von Leistungen nach § 45a Absatz 4 SGB XI mit Fürsorgeleistungen zur Pflege

Verwendet die anspruchsberechtigte Person den Leistungsbetrag nach § 36 Absatz 3 SGB XI für die Erstattung der Aufwendungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag findet § 13 Absatz 3 SGB XI Anwendung (vgl. § 45b SGB XI Ziff. 6.).


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