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Richtlinien

PAR-RL – PAR-Richtlinie

Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) [PAR-RL]
Sozialversicherungsrecht
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PAR-RL – PAR-Richtlinie



§ 4 PAR-RL, Behandlungsbedürftigkeit der Parodontitis

1 Die systematische Behandlung einer Parodontitis ist angezeigt, wenn eine der folgenden Diagnosen gestellt wird und dabei eine Sondierungstiefe von 4 mm oder mehr vorliegt:

  • 1.Parodontitis
    • a)Staging:
      • aa)Basierend auf Schweregrad und Komplexität des Managements
      • Stadium I: initiale Parodontitis,
      • Stadium II: moderate Parodontitis,
      • Stadium III: schwere Parodontitis mit Potenzial für weiteren Zahnverlust,
      • Stadium IV: schwere Parodontitis mit Potenzial für Verlust der Dentition,
      • Ausdehnung und Verteilungsmuster,
      • bb)Beschreibung:
        • -lokalisiert: < 30 % der Zähne,
        • -generalisiert: ab 30 % der Zähne,
        • -Molaren-Inzisiven-Muster,
    • b)Grading:
    • Hinweis oder Risiko für rasche Progression, erwartetes Behandlungsergebnis
    • Grad A: langsame Progressionsrate,
    • Grad B: moderate Progressionsrate,
    • Grad C: rasche Progressionsrate,
  • 2.Parodontitis als Manifestation systemischer Erkrankungen,
  • 3.Andere das Parodont betreffende Zustände: generalisierte gingivale Vergrößerungen.
2 Bei weit fortgeschrittenem Knochenabbau von über 75 % oder einem Furkationsbefall von Grad III ist bei gleichzeitigem Vorliegen eines Lockerungsgrades III in der Regel die Entfernung des Zahns angezeigt.

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