§ 4 PAR-RL, Behandlungsbedürftigkeit der Parodontitis
1 Die systematische Behandlung einer Parodontitis ist angezeigt, wenn eine der folgenden Diagnosen gestellt wird und dabei eine Sondierungstiefe von 4 mm oder mehr vorliegt:
- 1.Parodontitis
- a)Staging:
- aa)Basierend auf Schweregrad und Komplexität des Managements
- Stadium I: initiale Parodontitis,
- Stadium II: moderate Parodontitis,
- Stadium III: schwere Parodontitis mit Potenzial für weiteren Zahnverlust,
- Stadium IV: schwere Parodontitis mit Potenzial für Verlust der Dentition,
- Ausdehnung und Verteilungsmuster,
- bb)Beschreibung:
- -lokalisiert: < 30 % der Zähne,
- -generalisiert: ab 30 % der Zähne,
- -Molaren-Inzisiven-Muster,
- b)Grading:
- Hinweis oder Risiko für rasche Progression, erwartetes Behandlungsergebnis
- Grad A: langsame Progressionsrate,
- Grad B: moderate Progressionsrate,
- Grad C: rasche Progressionsrate,
- 2.Parodontitis als Manifestation systemischer Erkrankungen,
- 3.Andere das Parodont betreffende Zustände: generalisierte gingivale Vergrößerungen.
2 Bei weit fortgeschrittenem Knochenabbau von über 75 % oder einem Furkationsbefall von Grad III ist bei gleichzeitigem Vorliegen eines Lockerungsgrades III in der Regel die Entfernung des Zahns angezeigt.