Category Image
Gesetze

AufenthG – Aufenthaltsgesetz

Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
Sonstige
Navigation
Navigation

AufenthG – Aufenthaltsgesetz



Anlage AufenthG, (zu § 20a Absatz 3 Nummer 2, § 20b)

Tabelle
Merkmal nach § 20b Absatz 1 NummerPunkte bei Erfüllung des Merkmals
14
23
32
41
51
63
72
81
92
101
111
121
Die Mindestpunktzahl beträgt 6 Punkte.

Anlage angefügt durch G vom 16. 8. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) (1. 6. 2024).


Vorherige Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Hessen
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.