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BGB – Bürgerliches Gesetzbuch



§ 1631c BGB, Verbot der Sterilisation

1 Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. 2 Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. 3 § 1809 findet keine Anwendung.

Satz 3 geändert durch G vom 4. 5. 2021 (BGBl. I S. 882).


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