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    BVerfG 17.01.2023 - 1 BvR 1661/21 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung (Berliner Neutralitätsgesetz - Kopftuchverbot für Lehrkräfte)

    Normen

    § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 1, § 8, § 15, § 2 VerfArt29G BE 2005

    Vorinstanz

    vorgehend BAG, 27. Mai 2021, Az: 8 AZR 100/21 (F), Beschluss
    vorgehend BAG, 27. August 2020, Az: 8 AZR 62/19, Urteil

    Tenor

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

    Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

    Gründe

    1

    Diese Entscheidung ist unanfechtbar.


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