Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 10.4. RS 2022/06, Antrag auf Bezug einer Altersrente

(1) Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen für den Bezug der Regelaltersrente oder Altersrente aus der Alterssicherung der Landwirte, kann ihnen die Krankenkasse nach § 51 Absatz 2 SGB V eine Frist von 10 Wochen setzen, innerhalb der sie den Antrag auf diese Leistung zu stellen haben. Beziehen Versicherte bereits eine vorgezogene bzw. eine Regel-Altersrente als Teilrente, ist eine Aufforderung zur Antragstellung einer Regelaltersrente nicht möglich (§ 34 Absatz 2 Nummer 3 SGB VI). Auch eine Aufforderung zur Antragstellung zu einer vorgezogenen Altersrente ist nicht möglich.

(2) Die Aussagen zur Aufforderung und Fristsetzung im Zusammenhang mit einer Aufforderung nach § 51 Absatz 1 Satz 1 SGB V gelten entsprechend (siehe Ziff. 10.2.4.).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Hessen
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.