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GG – Grundgesetz

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
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Artikel 140 GG

Die Bestimmungen der Artikel 136, Artikel 137, Artikel 138, Artikel 139 und Artikel 141 der deutschen Verfassung vom 11. 8. 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.


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