Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 10 SGB V Ziff. 2. RS 1988/01, Voraussetzungen für die Familienversicherung

Das Zustandekommen und weitere Fortbestehen einer Familienversicherung ist von Voraussetzungen abhängig, die insgesamt erfüllt sein müssen. Ist eine Voraussetzung nicht gegeben oder liegt einer der in § 10 Absatz 1 [Satz 1] Nummern 2 bis 5 SGB V genannten Ausschlusstatbestände vor, kommt eine Familienversicherung für den betreffenden Angehörigen nicht in Betracht bzw. ist eine solche Versicherung zu beenden.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Hessen
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.