Category Image
Rundschreiben

2017 - Rundschreiben Nr. 10

Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [RS 2017/10]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2017 - Rundschreiben Nr. 10



Ziff. 9.2.2.1.2. RS 2017/10, Beschäftigung in Heimarbeit

Der Begriff der "in Heimarbeit Beschäftigten" des § 24i Absatz 2 Satz 1 SGB V ist mit dem des § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 6 MuSchG identisch. Voraussetzung ist auch hier, dass die Beschäftigung in Heimarbeit bei Beginn der Schutzfrist nach § 3 Absatz 1 MuSchG noch besteht oder während der Schwangerschaft oder Schutzfrist nach § 3 Absatz 2 MuSchG zulässig durch den Auftraggeber/Zwischenmeister aufgelöst wurde (siehe Ziff. 9.2.2.2.).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Hessen
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.