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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V, zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Absatz 4 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung bei Erkrankung eines Kindes gemäß § 47 Absatz 10 SGB XIV [RS 2024/03]
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2024 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 7.3.10. RS 2024/03, Berechnung bei Rentnerinnen/Rentnern, Rentenantragstellenden und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfängern

(1) Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld kann bestehen, sofern neben der Rente oder den Versorgungsbezügen aufgrund der Freistellung wegen eines erkrankten Kindes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer nicht hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit ausfällt (siehe Ziff. 4.4.1.12.).

(2) Für die Berechnung des Kinderkrankengeldes aus dem Arbeitseinkommen gilt analog Ziff. 7.3.2. entsprechend.


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