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Grundsätze

Reha-Empf – Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess

Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Absatz 1 in Verb. mit § 25 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Absatz 2 Nummer 2, 3, 5, 7 bis 9 SGB IX (Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess [Reha-Empf])
Sozialversicherungsrecht
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Reha-Empf – Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess



Kapitel 2 Reha-Empf, Zuständigkeitsklärung

1 Die Phase Antrag und Zuständigkeitsklärung betrifft die Festlegung des im Sinne des § 14 SGB IX "leistenden Rehabilitationsträgers" nach Eingang eines Antrags auf Leistungen zur Teilhabe. 2 Die konkreten Verantwortlichkeiten des leistenden Rehabilitationsträgers sind in den darauffolgenden Phasen näher beschrieben.


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