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Verordnungen

KK-AltRückV – Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung

Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände (Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung - KK-AltRückV)
Sozialversicherungsrecht
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KK-AltRückV – Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung



§ 1 KK-AltRückV, Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung sind auf die Krankenkassen und die Verbände der Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse anzuwenden.

§ 1 geändert durch G vom 12. 4. 2012 (BGBl. I S. 579).


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