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Grundsätze

SGBV§62Gs – Verfahrensgrundsätze zu § 62 SGB V

Verfahrensgrundsätze zur Vorschrift über die Erstattung bzw. Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen gemäß § 62 Absatz 1, 2 und 3 SGB V (Verfahrensgrundsätze zu § 62 SGB V) [SGBV§62Gs]
Sozialversicherungsrecht
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SGBV§62Gs – Verfahrensgrundsätze zu § 62 SGB V



Präambel SGBV§62Gs

(1) Die Erstattung von gesetzlichen Zuzahlungen bzw. die Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr für das restliche Kalenderjahr nach § 62 SGB V erfordern die Festlegung einer Belastungsgrenze für einzelne Versicherte ggf. einschließlich der im gemeinsamen Haushalt lebenden berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Diese ist den im Laufe eines Kalenderjahres entstandenen und nachgewiesenen gesetzlichen Zuzahlungen gegenüberzustellen.

(2) Mit diesen vom GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene erarbeiteten Verfahrensgrundsätzen sollen Schwierigkeiten vermieden werden, wenn im Laufe eines Kalenderjahres

  • -Versicherte bei mehr als einer Krankenkasse versichert oder
  • -Versicherte einer Familie bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert
waren. Gleichzeitig sollen den Krankenkassen durch die Erläuterungen Hilfestellungen zur Beurteilung verschiedener Sachverhalte gegeben werden. Die Verfahrensgrundsätze sind für die Krankenkassen verbindlich, die gegenüber dem GKV-Spitzenverband ihre Anwendung erklärt haben. Die Erklärung kann auch über den jeweiligen Verband der Krankenkasse auf Bundesebene an den GKV-Spitzenverband abgegeben werden.

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