Die Seite www.aok.de nutzt eigene Cookies, um die Seite bereitstellen zu können („funktionale Cookies“) und für Komfortfunktionen sowie Cookies von Dienstleistenden, um die Seite stetig zu verbessern.
Mit einem Klick auf die Schaltfläche „Alle Akzeptieren“ erklären Sie sich damit einverstanden. Ihr Einverständnis kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder geändert werden. Funktionale Cookies werden auch ohne Ihr Einverständnis ausgeführt.
Mit einem Klick auf die Schaltfläche „Auswählen“ können persönliche Einstellungen vorgenommen werden. Unter Datenschutz informieren wir ausführlich über Art und Umfang der Datenverarbeitung sowie Ihre Rechte. Weitere Informationen finden Sie unter Impressum und Barrierefreiheit
Datenschutzhinweis: Die AOK nutzt Cookies
Wir bitten um Ihre Zustimmung
Damit Sie diese Webseite bestmöglich nutzen können, setzen wir drei Arten von Cookies ein.
Diese Cookies und Skripte sind erforderlich, um die Kernfunktionalitäten der Webseite bereitstellen zu können. Im Fall dieser Seite zählen folgende Cookies und Skripte dazu:
Lokalisierung auf passende AOK
Anonymisierung von IP-Adressen innerhalb der Logfiles
Status Cookie-Zustimmung des Nutzers
Frontend-Login für AOK-Ratgeber-Foren
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausführungen in der Datenschutz.
Dank dieser Cookies können wir Ihnen bestimmte Komfortfunktionen für die Website-Nutzung bereitstellen:
Lokalisierung und Empfehlung einer regional passenden AOK über die Session hinaus
Anonymisierung von IP-Adressen innerhalb der Logfiles
YouTube
Marketing Cookies werden eingesetzt, um Informationen über die Nutzungsweise und das Besucherverhalten auf unseren Webseiten zu erhalten. Sie helfen uns unter anderem, besonders populäre Bereiche unserer Website zu ermitteln. Auf diese Weise können wir den Inhalt unserer Websites besser an Ihre Bedürfnisse anpassen und unser Angebot verbessern. Als externer Dienst kommt auf der Seite www.aok.de Adobe Site Catalyst zum Einsatz.
Analyse Tool für Statistik und Marketingauswertungen
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausführungen in der Datenschutz.
Bitte beachten Sie:
Sie können Ihre Zustimmung jederzeit unter Datenschutz widerrufen oder Ihre Einstellungen erneut anpassen.
Funktionale Cookies sind auch ohne Ihre Zustimmung aktiv, da diese technisch erforderlich sind.
Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL)
Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL)
§ 4 KSVPsych-RL, Bezugsärztin oder Bezugsarzt und Bezugspsychotherapeutin oder Bezugspsychotherapeut
(1)1 Die Bezugsärztin oder der Bezugsarzt oder die Bezugspsychotherapeutin oder der Bezugspsychotherapeut ist der zentrale Ansprechpartner und trägt die Verantwortung für die Erstellung und Fortschreibung des Gesamtbehandlungsplans sowie ein dem Gesamtbehandlungsplan entsprechendes Ineinandergreifen der Versorgungsbestandteile für die Patientin oder den Patienten im Rahmen der Versorgung nach dieser Richtlinie. 2 Sie oder er muss über einen vollen Versorgungsauftrag verfügen und in der Lage sein, die Koordination der Versorgung der Patientinnen und Patienten an eine nichtärztliche Person nach § 5 Absatz 2 zu delegieren. 3 Sie oder er ist Netzverbundmitglied oder bei einem solchen Netzverbundmitglied angestellt und gehört einer der folgenden Fachgruppen an:
1.Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie,
2.Fachärztinnen und Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
3.Fachärztinnen und Fachärzte für Nervenheilkunde oder Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie,
4.Ärztliche oder Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
4 Ist ein nach § 108 zugelassenes Krankenhaus mit einer psychiatrischen Institutsambulanz nach § 118 SGB V Kooperationsvertragspartner, kann auch eine Fachärztin oder ein Facharzt oder eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut nach Satz 3 Nummer 1 bis 4 Bezugsärztin oder Bezugsarzt oder Bezugspsychotherapeutin oder Bezugspsychotherapeut sein.
(2)1 Die Netzverbünde nach § 3 Absatz 2 legen Regelungen fest, in welcher Weise eine Patientin oder ein Patient nach Prüfung des Anspruchs auf Versorgung nach dieser Richtlinie in der Eingangssprechstunde und nach differenzialdiagnostischer Abklärung nach § 8 Absatz 1 eine Bezugsärztin oder einen Bezugsarzt oder eine Bezugspsychotherapeutin oder einen Bezugspsychotherapeuten erhält. 2 Die Fachärztin oder der Facharzt oder die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut, die oder der den Gesamtbehandlungsplan nach § 9 auf Basis der differenzialdiagnostischen Abklärung erstellt, bleibt in der Regel während des gesamten Zeitraums der Versorgung nach dieser Richtlinie die Bezugsärztin oder der Bezugsarzt oder die Bezugspsychotherapeutin oder der Bezugspsychotherapeut für die Patientin oder den Patienten. 3 Ein Wechsel der Bezugsärztin oder des Bezugsarztes oder der Bezugspsychotherapeutin oder des Bezugspsychotherapeuten zu einer anderen Leistungserbringerin oder zu einem anderen Leistungserbringer nach Absatz 1 ist möglich. 4 Die Wünsche der Patientin oder des Patienten sind zu berücksichtigen.
(3)
Die Bezugsärztin oder der Bezugsarzt oder die Bezugspsychotherapeutin oder der Bezugspsychotherapeut ist verantwortlich für
1.die Erstellung, dokumentierte Überprüfung und Fortschreibung des Gesamtbehandlungsplans in Abstimmung mit der Patientin oder dem Patienten und in Zusammenarbeit mit der koordinierenden Person nach § 5,
2.die unverzügliche Einleitung einer ambulanten, teilstationären, stationsäquivalenten oder vollstationären Behandlung,
3.die Einleitung einer somatischen Abklärung und, falls erforderlich, die Veranlassung einer Behandlung.
Registrierten Nutzenden stehen eine Reihe an kostenfreien Funktionen zur Verfügung:
Lesezeichen für die Rechtsdatenbank
Stellen Sie unseren Fachleuten Fragen zu Rechtsthemen im Expertenforum
Informationsservice zu aktuellen SV-Themen und Informationsangeboten der AOK
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über den Link „Einloggen“ oben rechts im Portal ein.
Wenn Sie noch nicht registriert sind, legen Sie ein kostenfreies Konto an.