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Rundschreiben

1994 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum PflegeVG; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht [RS 1994/01]
Sozialversicherungsrecht
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1994 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.III.2.1. RS 1994/01, Allgemeines

Nach § 22 Absatz 1 SGB XI können sich die freiwillig krankenversicherten Mitglieder, die in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind, auf Antrag von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Hierfür ist der Nachweis eines gleichwertigen Versicherungsschutzes bei einem privaten Versicherungsunternehmen zwingende Voraussetzung.


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