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MitbestG – Mitbestimmungsgesetz

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG)
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MitbestG – Mitbestimmungsgesetz



§ 41 MitbestG, Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. 7. 1976 in Kraft.


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