Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben Statusfeststellung von Erwerbstätigen [RS 2022/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 1



Anlage 2 Ziff. 2. RS 2022/01, Grundzüge der Rechtsprechung

(1) Nach Auffassung der höchstinstanzlichen Gerichte, sowohl der Arbeitsgerichtsbarkeit (BAG) als auch der Sozialgerichtsbarkeit (BSG), enthält § 84 Absatz 1 Satz 2 HGB eine allgemeine gesetzgeberische Wertung, die für die Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu beachten ist. Ausgehend davon haben sowohl das BAG als auch das BSG in ständiger Rechtsprechung Kriterien entwickelt, die eine Abgrenzung des abhängigen Beschäftigungsverhältnisses von anderen Vertragsverhältnissen ermöglichen.

(2) Eine Beschäftigung im sozialrechtlichen Sinne ist gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 SGB IV definiert als nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Hessen
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.