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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 5

Gemeinsames Rundschreiben für die Gesetzliche Krankenversicherung zur Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung [RS 2022/05]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 5



Ziff. 3.3.4.2. RS 2022/05, Langzeittherapie

Ein Erstantrag auf Langzeittherapie (LZT) ist antrags- und gutachterpflichtig. Bei Fortsetzungsanträgen liegt es im Ermessen der Krankenkasse, ob ein Gutachterverfahren eingeleitet werden soll. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit einen Antrag auf LZT direkt aus der Probatorik heraus bzw. jederzeit während einer KZT 1 oder KZT 2 einen Umwandlungsantrag zu stellen. 1 Es gelten folgende Bewilligungsschritte; die Höchstgrenzen der Verfahren sind grundsätzlich einzuhalten. 2

LangzeittherapieAPTPVTST
Erwachsene (Einzel/Gruppe)160/80606036
Kinder (Einzel/Gruppe)70/6070/6060-
Jugendliche (Einzel/Gruppe)90/6090/6060-
Langzeittherapie — Verlängerung auf maximalAPTPVTST
Erwachsene (Einzel/Gruppe)300/1501008048
Kinder (Einzel/Gruppe)150/90150/9080-
Jugendliche (Einzel/Gruppe)180/90180/9080-

1 vgl. § 29 Nummer 4 PsychTh-RL

2 vgl. § 30 PsychTh-RL


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