Category Image
Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. B.IV.4.1.2. RS 1991/01, Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Der Arbeitgeber hat nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI den Beitragsanteil für die nach § 5 Absatz 4 [Satz 1] Nummer 1 SGB VI rentenversicherungsfreien Bezieher einer Vollrente wegen Alters zu tragen (vgl. Ausführungen unter Ziff. A.II.1.9.). Der Bezug einer Teilrente wegen Alters begründet keine Rentenversicherungsfreiheit, sodass für Bezieher einer solchen Teilrente der volle Rentenversicherungsbeitrag anfällt.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Hessen
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.