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Rundschreiben

1997 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Arbeitsförderungs-Reformgesetz; hier: Versicherungs- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1997/01]
Sozialversicherungsrecht
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1997 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.II.5.1.4. RS 1997/01, Personen im freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr [oder im Bundesfreiwilligendienst]

[Gemäß § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB IV] hat der Arbeitgeber die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer, die ein [freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des JFDG oder einen Bundesfreiwilligendienst nach dem BFDG] leisten, allein zu tragen. . .


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