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Rundschreiben

1997 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Arbeitsförderungs-Reformgesetz; hier: Versicherungs- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1997/01]
Sozialversicherungsrecht
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1997 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.II.5.2.3. RS 1997/01, Gefangene

Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für die nach § 26 Absatz 1 Nummer 4 SGB III versicherten Gefangenen übernimmt nach § 347 Nummer 3 SGB III das für die Vollzugsanstalt zuständige Land. . .


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