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Rundschreiben

1999 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000); leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1999/01]
Sozialversicherungsrecht
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1999 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 17.2.4. RS 1999/01, Leistungserbringer ambulanter Rehabilitation

Die ambulante Rehabilitation kann durchgeführt werden in

  • -Rehabilitationseinrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag nach § 111c SGB V besteht,
  • -wohnortnahen Einrichtungen. . .[,]
  • -[stationären Pflegeeinrichtungen nach § 72 Absatz 1 SGB XI.]

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