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Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 9

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des TSVG [RS 2019/09]
Sozialversicherungsrecht
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2019 - Rundschreiben Nr. 9



§ 48 SGB V Ziff. 1. RS 2019/09, Allgemeines

Durch die gesetzliche Neuregelung wurde die Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes dahingehend verändert, dass nunmehr der Bezug von Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld zu berücksichtigen sind.


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