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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 11

Gemeinsames Rundschreiben Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 SGB IV ab dem 1. 1. 2023 [RS 2022/11]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 11



Ziff. 4.3.4. RS 2022/11, Mehrfachbeschäftigung

Werden mehrere (ggf. durch Zusammenrechnung) versicherungspflichtige Beschäftigungen ausgeübt (Ausnahmen vgl. Ziff. 4.3.6.1.), deren regelmäßige Arbeitsentgelte jedoch in der Summe innerhalb des Übergangsbereichs liegen, sind die für die Berechnung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitragsanteile zugrunde zu legenden reduzierten beitragspflichtigen Einnahmen für die einzelnen Beschäftigungen nicht durch die Anwendung der Berechnungsformeln auf die jeweiligen Arbeitsentgelte (vgl. Ziff. 4.2.2. und Ziff. 4.3.2.1.) zu ermitteln; in diesen Fällen wird die jeweilige beitragspflichtige Einnahme vielmehr auf der Grundlage des Gesamtarbeitsentgelts ermittelt und im Verhältnis der jeweiligen Arbeitsentgelte zum Gesamtarbeitsentgelt aufgeteilt.


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