Category Image
Richtlinien

MDK-RL – Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung

Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung [MDK-RL]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

MDK-RL – Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung



Ziff. 3.4.2. MDK-RL, Zusammenhangsfragen

Soweit bei der Beurteilung versicherungsrechtlicher Ansprüche medizinische Zusammenhangsfragen zu klären sind und die Angaben des behandelnden Arztes nicht ausreichen, kann die Krankenkasse den MDK insbesondere zur Klärung folgender Fragen in Anspruch nehmen:

  • -Handelt es sich im Sinne von § 48 SGB V, § 1 Absatz 1 Satz 2 LFZG um dieselbe Krankheit?
  • -Ist die Krankheit auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen (§ 11 Absatz 4 SGB V)?
  • -Beruht die Krankheit auf einem Versorgungsleiden (z. B. Wehrdienstbeschädigung)?
  • -Ist die Krankheit Folge eines sonstigen Unfalles (z. B. Verkehrsunfall)?
  • -Liegen medizinische Merkmale für die Annahme eines sog. missglückten Arbeitsversuches vor?
  • -Steht die Krankheit im Zusammenhang mit einem Behandlungsfehler?

Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Hessen
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.