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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1988/02]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. D.III.1. RS 1988/02, Beschäftigte

(1) Nach § 249 Absatz 1 [Satz 1] SGB V sind die Krankenversicherungsbeiträge vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte zu tragen. . .

(2) und (3) . . .


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