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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1988/02]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. D.IV.3.c. RS 1988/02, Reeder

Werden an Bord eines Seeschiffes Arbeitnehmer beschäftigt, für die der Reeder nicht Arbeitgeber ist, haften Reeder und Arbeitgeber als Gesamtschuldner (§ 28e Absatz 3 SGB IV).


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