Category Image
Rundschreiben

1998 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz; leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1998/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1998 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 12.1. RS 1998/02, Allgemeines

Durch die Neuregelung wird klargestellt, dass bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung — neben der bereits bisher geregelten Zuzahlungsfreiheit für Arznei-, Verband- und Heilmittel — auch Zuzahlungsfreiheit bei der Versorgung mit Hilfsmitteln gegeben ist. "Bei Schwangerschaftsbeschwerden" bedeutet, dass entsprechende Leistungen wegen und während der Schwangerschaft erforderlich werden.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Hessen
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.