Category Image
Rundschreiben

1998 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zu Änderungen im Versicherungs- und Beitragsrecht der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1. 1. 1999 [RS 1998/03]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1998 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. A.II.2.2. RS 1998/03, Maßgebender Sachbezugswert bei Pauschalbesteuerung von Mahlzeiten

Der Wert der Mahlzeiten kann nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG pauschal besteuert werden. Für die Pauschalbesteuerung . . . ist der Tageswert nach der Sachbezugstabelle maßgebend. Soweit die Pauschalbesteuerung nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG möglich ist und das Regelbesteuerungsverfahren nicht durchgeführt wird, sind die Werte für Mahlzeiten nicht dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen (vgl. Ziff. A.I.1.1.).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Hessen
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.