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Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
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2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 15 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines

Nach der neuen Vorschrift soll es in komplexen Fällen, in denen der Antrag verschiedene Leistungsgruppen nach § 5 SGB IX umfasst und mehrere Rehabilitationsträger beteiligt sind, im Außenverhältnis zum Antragsteller einen für die Koordinierung des Verfahrens zuständigen Ansprechpartner geben. Zudem sollen klare und für alle Rehabilitationsträger verbindliche Verantwortlichkeiten für Bedarfsfeststellung, Leistungsentscheidung und Leistungserbringung bei solchen trägerübergreifenden Fallkonstellationen geregelt werden.


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