Category Image
Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG); [RS 2007/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2007 - Rundschreiben Nr. 2



§ 15 SGB V Ziff. 2. RS 2007/02, Bisherige gesetzliche Regelung

Bereits bisher bestand einerseits nach § 291 Absatz 4 Satz 1 SGB V die Verpflichtung, bei Beendigung des Versicherungsschutzes oder bei einem Krankenkassenwechsel die Krankenversichertenkarte durch die bisherige Krankenkasse einzuziehen und sah andererseits § 291 Absatz 2 SGB V vor, die Karte unter anderem mit einem Lichtbild zu versehen, den Zuzahlungsstatus sowie eine befristete Gültigkeit auf der Karte zu vermerken.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Hessen
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.