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Rundschreiben

2007 - Rundschreiben Nr. 9

Gemeinsames Rundschreiben zu Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1. 1. 2008 [RS 2007/09]
Sozialversicherungsrecht
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2007 - Rundschreiben Nr. 9



Ziff. V.4.2. RS 2007/09, Eingliederungsverfahren

Das Eingliederungsverfahren ergibt sich aus § 165 Absatz 4 SGB V i. d. F. von Artikel 5 Nummer 6 des Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze. Danach können die See-Krankenkasse und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auf Beschluss ihrer Vertreterversammlungen vereinbaren, dass die See-Krankenkasse und die See-Pflegekasse aufgelöst und in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eingegliedert werden. Die entsprechende Vereinbarung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem BMG, dem BMAS und dem BMF.


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